allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für
alle mit uns geschlossenen Kaufverträge und uns erteilten Aufträgen,
einschließlich unseren Beratungen und Angeboten.
2. Der Kunde erkennt diese in der jeweils gültigen Fassung
mit der Auftragserteilung an. Die Auftragserteilung oder spätestens
die Entgegennahme unserer Waren oder Dienstleistungen gilt als Anerkennung
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich,
selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Ergänzende oder ändernde Nebenabreden mit uns werden
erst nach einer schriftlichen Bestätigung von uns gültig.
5. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind
freibleibend und unverbindlich.
6. "Lichtbilder" i.S. dieser AGB sind alle von Mitarbeitern
der Firma Photo Zobler hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form usw.)
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung
gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn danach eine
Preissenkung/-erhöhung vorgenommen wird.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung
angegebenen Zahlungsfristen zahlbar.
4. Wir behalten uns eine Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme
vor, wobei wir Nachnahmeinkassospesen berechnen.
5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger
Zahlung abhängig machen.
6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahn- und Inkassospesen sowie
15 %Verzugszinsen. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.
Der Auftraggebererklärt sich einverstanden, dass im Falle von
Zahlungsverzug Arbeiten, eigeneoder fremde Negative, Filme, Vorlagen,
Datenträger, Dateien usw. zur Beweissicherung von uns einbehalten
werden können, bis unsere Forderungen restlos beglichen sind.
7. Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.
8. Tritt während der Laufzeit von Bestellungen oder nach Ihrer
Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
eine Verschlechterung ein, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag
zurückzutreten. Eventuell entstandene Kosten bei uns oder unserem
Lieferanten gehen zu Lasten des Bestellers.
9. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es
sei denn, dass wir Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben
oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte
wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen, sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort für Zahlung ist Binz auf Rügen.
§ 3 Lieferung, Lieferzeit
1. Soweit von uns nicht die Verpackung gestellt
wird, trägt der Käufer die Verpackungskosten. Die Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.
3. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt.
4. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten
etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag
sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung
des Liefervertrages.
5. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für uns unverbindlich.
6. Wir sind berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung
vorzunehmen.
7. Bei unseren Lieferungen steht uns die Wahl des Transportmittels
frei. Kosten für eine vom Besteller gewünschten beschleunigte
oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen
erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Alle Schadensersatzansprüche
sind gegen das jeweilige Transportunternehmen (z.B. Post, Bahn,
Spedition) zu richten.
9. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über.
10. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Firmensitz.
11. Auch bei der Auslieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als
vereinbart.
12. Geringfügige Änderungen des Liefergegenstandes in
Konstruktion, Form und Ausgestaltung sowie in den in der Beschreibung
angegebenen Werten sind aus technischen Gründen zulässig,
wenn dadurch der Verwendungszweck, die Qualität und die Funktionalität
nicht beeinträchtigt werden.
13. Bei Verzug ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen
zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers
wegen Lieferverzögerung oder Nichterfüllung auf Grund
Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder die zumindest fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung hinsichtlich
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden
beschränkt sich auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens.
§ 4 fotografisches Handwerk
§ 4.1 allgemeines
1. Mit Erstellung eines Bildauftrages erkennt der Auftraggeber unsere
Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche
werden gesondert berechnet.
2. Unsere Haftung bei Verlust der Aufnahmen durch belichtete Filme
oder Negative oder Bilddaten ist beschränkt auf einen Schadenersatz
in der Form, dass wir neues Film- oder Datenmaterial kostenlos zur
Verfügung stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche,
insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.
3. Die Aufbewahrung unserer eigenen Negative und Daten erfolgt ohne
jegliche Gewähr.
4. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen
Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere
Firmen weitergegeben.
§ 4.2 Urheberrechte
1. Die Firma Photo Zobler versichert, dass
die Bilder ihr geistiges Eigentum und frei von Rechten Dritter sind.
2. Photo Zobler steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die
Übertragung von Veröffentlichungs- und Nutzungsrechten
bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Der Besteller eines Lichtbildes i.S. von § 60 Urheberrechtsgesetz
hat kein Recht, dass Lichtbild zu vervielfältigen, zu digitalisieren
und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird
ausdrücklich abgedungen.
5. Im Falle einer unberechtigten Nutzung besteht Anspruch auf Schadensersatz
nach den Richtlinien der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing.
6. Überträgt Photo Zobler Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer besonderen Vereinbarung.
7. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an Photo Zobler.
8. Bei der Verwertung der Lichtbilder Photo Zobler, sofern nichts
anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
9. Die Negative verbleiben bei Photo Zobler. Die Herausgabe der
Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarungen
und Bezahlung.
10. Photo Zobler verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren.
Er ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene
Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung
und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
11. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen oder Vergrößerungen
jeder Art, setzen wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt
ist bzw. dass er hierzu das Urheberrecht besitzt. Eine etwaige Verletzung
des Urheberrechts geht daher allein zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4.3 Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder
wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten
(Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Hat der Auftraggeber Photo Zobler keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerischtechnischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Photo Zobler behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
§ 4.4 Reklamationen
1. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln
müssen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung
ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
2. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen
können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder
den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Signaturen auf unseren Porträts oder Bildern berechtigen
zu keiner Reklamation.
§ 4.5 Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an
allen der Firma Photo Zobler übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig
zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme
wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte
nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Photo Zobler berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner
Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers
auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Photo Zobler verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte,
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln.
Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
§ 4.6 Haftung
1. Photo Zobler haftet für die Lichtbeständigkeit
und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch
den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet Photo
Zobler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet
nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten.
3. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt
er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den
Auftraggeber ab.
4. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich
auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet Photo
Zobler bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von
2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Photo Zobler
geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang
der Rüge bei Photo Zobler.
§ 4.7 Leistungsstörungen und Ausfallhonorar
1. Überlässt Photo Zobler dem Auftraggeber
mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht
ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang,
wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten
und Gefahr zurückzusenden.
2. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Photo
Zobler, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu
vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3. Überlässt Photo Zobler dem Auftraggeber Fotografien
aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt
wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Fotografien innerhalb
eines Monats, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, nach Eingang
beim Auftraggeber zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber
diese Fotografien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück,
kann Photo Zobler eine Blockierungsgebühr von 5,- EUR pro Tag
und Lichtbild verlangen.
4. Bei Verlust oder Beschädigung der Fotografien kann Photo
Zobler, sofern er nicht Verlust und Beschädigung zu vertreten
hat, Schadensersatz verlangen.
5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die Photo Zobler nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar,
sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
6. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Photo Zobler auch
für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz,
sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Photo Zobler kein
Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Auftraggebers kann Photo Zobler auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.
7. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich von Photo Zobler bestätigt worden
sind. Photo Zobler haftet für Fristüberschreitungen nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 digitale Daten und Dienstleistungen
§ 5.1 Urheberrechte
1. Für die Inhalte der übertragenen
Bilddateien zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich.
2. Der Auftraggeber sichert Photo Zobler mit der Beauftragung zu,
dass durch die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung keine
Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen
trägt allein der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass
die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen die Strafgesetze,
insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie
(§ 184 StGB), verstoßen. Sollten Photo Zobler Zuwiderhandlungen
gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird die Firma Photo Zobler
unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
einschalten.
§ 5.2 Gewährung einer begrenzten Lizenz
Der Kunde behält alle Rechte an allen
Unterlagen, die an uns durch den Kunden oder durch vom Kunden autorisierte
Personen übertragen werden. Damit dieser Service angeboten
werden kann, gewährt der Kunde Photo Zobler ein nicht ausschließliches,
bezahltes, ständiges und weltweites Recht, diese Unterlagen
zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, auszuführen,
zu veröffentlichen, zu übersetzen, anzupassen, zu modifizieren
und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig
vom Medium, von der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden.
§ 5.3 Haftung
Photo Zobler haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Daten auf eigenen oder sonstigen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5.4 Datenschutz
1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt
darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie freiwilligen
Speicherung seiner Bilddateien notwendigen persönlichen Daten
auf Datenträgern gespeichert werden.
2. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen
Daten ausdrücklich zu.
3. Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
BDSG sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes TDDSG.
4. Sämtliche Daten werden von Photo Zobler vertraulich behandelt.
5. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 5.5 Datensicherheit und Datenspeicherung
1. Photo Zobler setzt bei der Auftragserteilung
voraus, dass der Auftraggeber für die Sicherheit und Speicherung
seiner Daten auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten
an ihn hinaus selbst zuständig ist.
2. Eine Sicherung der vom Auftraggeber übermittelten Daten
durch Photo Zobler erfolgt nicht.
3. Die Speicherung der Daten ist eine freiwillige Zusatzleistung
von Photo Zobler.
4. Photo Zobler behält sich vor, diese Zusatzleistung jederzeit
einzustellen oder in Art und Umfang zu verändern.
§ 5.6 Gewährleistung
1. Mängelrügen müssen, soweit
sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden
geltend gemacht werden.
2. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten
die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären,
nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverschiebungen.
3. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
von sechs Monaten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
§ 5.7 Reklamationen
1. Für Reklamationen gelten die gleichen
Bestimmungen wie unter dem Punkt Gewährleistung.
2. Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende
Farben der Bilder mit den Original Dateien gewährleistet. Farbliche
Differenzen werden als Reklamation nicht anerkannt.
3. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine
mangelhafte Qualität (z.B. Auflösung) der Original Bilddateien
hervorgerufen werden.
§ 6 Verkauf
§ 6.1 allgemeines
1. Auf alle von uns verkauften Artikel leisten
wir die vom Hersteller angegebene Garantie. Die Garantie erlischt
bei Veränderung am Kaufgegenstand, Einbau von Teilen fremder
Herkunft, Nichtbefolgung der Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung
bzw. fahrlässiger oder unsachgemäßer Behandlung.
Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
2. Schadenersatz leisten wir gegebenenfalls nur in Höhe des
Wertes des von uns gelieferten Kaufgegenstandes. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
3. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt
anerkannt werden. Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes in Farbe,
Form, Aussehen oder Abmessung sind kein Grund zur Reklamation.
4. Während der Garantiezeit haben Sie bei auftretenden Mängeln
zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Sollte die
Nachbesserung fehlschlagen oder wirtschaftlich nicht vertretbar
sein, sind wir berechtigt den mangelbehafteten Artikel ganz oder
teilweise umzutauschen.
§ 6.2 Programme (Software)
1. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang
gehören, wird Ihnen für diese ein einfaches unbefristetes
Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch eingeräumt.
2. Die Weitergabe der Software an Dritte, sei es im Original, Kopie
oder in sonstiger Weise, ist unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung untersagt und als Verstoß gegen den Urheberrechtsschutz
anzusehen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht kann nur mit einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung gegen Zahlung eingeräumt werden.
Bei Verstoß gegen Urheberrechte drohen zivil- und strafrechtliche
Schritte.
3. Alle Programme werden sorgfältig aufgestellt und geprüft.
Photo Zobler haftet jedoch nicht für irgendwelche aus falscher
oder unvollständiger Programmierung entstehenden Schäden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung
aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als
Sicherung unserer Saldoforderung.
2. Erfolgt die Zahlung seitens des Käufers an eine gemeinsame
Zahlstelle, die den Kaufpreis an uns abzuführen hat, bleibt
der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden
Ausgestaltungen so lange bestehen, bis der Kaufpreis vollständig
an uns weitergeleitet ist. Die Zahlung an uns ist erst mit befreiender
Wirkung erfolgt, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen
ist. Wird über das Vermögen der Zahlstelle die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragt, sind, gleichgültig, ob
das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet
oder aufgehoben wird, noch offene Forderungen gegen den Käufer
direkt an uns auszugleichen.
3. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für
uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden
Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen bearbeiteten,
verbundenen oder vermischten Ware zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung. Erwirbt der Käufer das alleinige Eigentum
an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum
an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen
oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt
für uns.
4. Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware, gleichgültig
ob unbearbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt,
ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang
unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung
aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung ist dem Käufer untersagt,
ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Vor Zugriffen
Dritter oder jener anderen Beeinträchtigung unserer Rechte
durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten
Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag
zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer
Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle
der Weitereräußerung unserer Ware nach Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung
der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen
neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Käufers
in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten verbundenen
oder vermischten Ware abgetreten ggf. nur in Höhe des Betrages,
der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger
ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem
unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteil
einer anderen Sache geworden ist.
6. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt,
die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen
hat der Käufer uns die Schuldner oder abgetretenen Forderungen
mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Schuldner
erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen
und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere
Forderung um insgesamt mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des
Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretene Forderung
auf den Käufer über.
§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Der Käufer ist zur unverzüglichen
Untersuchung der Lieferung verpflichtet.
2. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer
Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie
unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung
schriftlich geltend gemacht werden.
3. Wir leisten Gewähr nur für Mängel, die nachweislich
infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers, auftreten.
4. Auf unsere Aufforderung hat uns der Käufer schadhafte Gegenstände
zurückzusenden.
5. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt entweder eine Nachbesserung
der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung.
6. Sollte diese fehlschlagen, kann Photo Zobler zwei weitere Nachbesserungen
durchführen. Danach erfolgt die Wandlung des Kaufvertrags.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung einschließlich entgangenen Gewinns
oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
7. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die Schadensersatzansprüche
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht
werden.
8. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass
der Mangel auf schuldhaftes Verhalten des Bestellers zurück
zu führen ist, so wird dies dem Besteller von uns schriftlich
mitgeteilt. Besteht der Besteller dann auf eine Nachbesserung, hat
er die Kosten zu tragen. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, werden
die Kosten für die Fehlersuche und Diagnose dem Besteller in
Rechnung gestellt. Werden unsachgemäße Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder dritte durchgeführt,
haftet der Besteller für alle hierdurch entstehenden Folgen,
insbesondere erlöschen insoweit seine Garantierechte gegen
den Verkäufer.
9. Schadensersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung
gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10. Gewährleistung übernehmen wir nur dann, wenn entsprechend
der Bedienungsanleitung der jeweiligen Geräte und Anlagen die
Wartungsarbeiten von uns oder von durch uns autorisierten Personen
durchgeführt wurde.
§ 9 Haftung
1. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände
werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Für Abhandenkommen,
Verlust, Beschädigung oder Wertminderung haften wir nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Deckungshöhe
unserer Haftpflichtversicherung. Eine über diesen Betrag hinausgehende
Versicherung müsste der Auftraggeber selbst abschließen.
2. Die Inhalte unserer Webseite werden von uns mit größter
Sorgfalt erstellt und in regelmäßigen Abständen
überarbeitet. Trotzdem können wir keine Haftung für
die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereitgestellten Informationen übernehmen.
3. Im Falle einer unbeabsichtigten Copyrightverletzung wird das
entsprechende Objekt unverzüglich nach Benachrichtigung von
der Seite entfernt.
4. Des weiteren haften wir nicht für die Inhalte von Webseiten
Dritter, auf die über Hyperlink ein Zugriff zu unserer Webseite
besteht. Wir übernehmen auch keine Haftung für mittelbar
oder unmittelbar verursachte Schäden, die durch Verwendung
der von uns bereitgestellten Informationen entstehen könnten.
§ 10 Datenschutz, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung
sowie aus unseren Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist
Bergen auf Rügen.
2. Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder
hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Bergen
auf Rügen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten, auch über das Entstehen und über die Wirksamkeit
des Vertragsverhältnisses.
3. Wir können nach unserer Wahl den Käufer
auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gerichtsstand
verklagen.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Mit der Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden alle bisherigen von uns bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgehoben.
6. Die zur Geschäftsabwicklung erforderliche Daten werden in
einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert und automationsunterstützt
verarbeitet. Eine Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung
des Geld- und Zahlungsverkehrs sowie der Betreuung. Alle Mitarbeiter,
denen die Daten zugänglich sind, unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel
wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich
in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.